Baumodul GmbH

Dorfstrasse 46 | CH-8546 Kefikon


AGB

Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Baumodul GmbH


AGB´s als Druckversion


01

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die Beziehung bzw. die Geschäfte zwischen der Baumodul GmbH und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage jedes zwischen der Baumodul GmbH und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages, sowohl im Bereich des Warenhandels als auch bei Zusatz- und weiteren Baudienstleistungen jeglicher Art. Änderungen bzw. Nebenabreden dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet verbindlich.
Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Die Baumodul GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

02

Preise

Die Preise sind Richtpreise und freibleibend. Preisänderungen aufgrund Wechselkursänderungen, Teuerungszuschläge, Rohstoffpreiserhöhungen, Preisaufschläge unserer Lieferanten bzw. Produzenten, Transporttariferhöhungen usw. werden ohne besondere Voranzeige mit sofortiger Wirkung in Anrechnung gebracht. Die Fakturierung erfolgt zu dem im Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen und Teuerungszuschlägen.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, ab unserem Lager bzw. dem Lager unseres Lieferanten/Herstellers. Offerierte oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt, grundsätzlich 30 Tage über das Ausstellungsdatum gültig.
Angebote, Rechnungen oder sonstige Dokumente der Baumodul GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen Drittpersonen nur mit Einwilligung der Baumodul GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch bzw. Vertrauensbruch kann die Baumodul GmbH jederzeit und vollumfänglich von zugesagten Preisen, Lieferungen usw. zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen beinhaltet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

03

Transporte / Zuschläge

Transporte, Schwerverkehrsabgaben, Kranablad, Hebebühne, Wartezeiten, VOC-Abgaben, Verpackung, Porti, Expresskosten usw. sind nicht Bestandteil des Preises und werden, sofern nichts anderes vereinbart, separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Gelieferte Pfandpaletten werden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1 weiterverrechnet. Zurückgenommene, einwandfreie und saubere Pfandpaletten (gem. Kriterien EPAL SUISSE, https://epal.ch/de/133/epal/product/1/epal-europalette/) werden dem Kunden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1, nach Erhalt dessen Gutschrift, an den Kunden weitervergütet. Kostenlose Einweggebinde und Einwegpaletten werden nicht zurückgenommen.
Für Lieferungen ab Werk werden, je nach Hersteller/Lieferant, die entsprechenden Transportanteile bzw. -zuschläge (LSVA, Treibstoffzuschläge usw.) an den Endkunden weiterverrechnet.
Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF 2‘500.- exkl. Mwst. wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Kleinmengenzuschlag von mindestens CHF 150.- verrechnet.
Bei Lieferungen in Berg- oder sonstige, schwer zugängliche Gebiete, bleiben zusätzliche Transportzuschläge, auch bei vereinbarter Francolieferung, ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Transportzuschläge aufgrund Kleinmengen oder enorme Distanzen sowie Expresslieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern eine dementsprechende Absprache. Vom Angebot abweichende, zusätzliche Fuhren bzw. Mehr- oder Minderfuhren, werden, sofern nicht anders vereinbart, nach ASTAG-Tarif verrechnet.

04

Liefertermine

Die Liefertermine bzw. –fristen erfolgen jeweils in Absprache unter Angabe aller nötigen Daten und Unterlagen des Kunden, sind jedoch jederzeit unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Fertigungsprobleme, Lieferverzug der Zulieferanten, Warenmangel, Massnahmen oder Verfügungen von Behörden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse, entbinden die Baumodul GmbH von der Erfüllung der vereinbarten Lieferfrist und Lieferzeit.
Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Auflösung vom Vertrag noch sonst zu irgendwelchen Ansprüchen oder Schadenersatz. Risiken für Arbeitsausfall, bautechnische und organisatorische Folgeschäden übernimmt der Besteller.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

05

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Lieferungen gelten generell, sofern nichts anderes abgemacht, unabgeladen. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die nötige Mithilfe, Mitarbeiter, Stapler, Kran sowie Zufahrt usw. zu organisieren. Für Mehraufwände, Wartezeiten usw. des Zulieferanten, haftet der Besteller.
Bei Lieferungen, welche nicht persönlich vom Besteller in Empfang genommen werden und somit keine Unterschrift oder Visum bzw. Empfangsbestätigung des Bestellers aufweisen, übernimmt die Baumodul GmbH bezüglich Abladeort, Warenmenge usw. keine Haftung.
Bei Falschlieferungen wird die Ware schnellstmöglich ausgetauscht, Schadenersatz wird abgelehnt.

06

Ware / Garantie

Reklamationen sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Bestellers. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als angenommen.
Für die gelieferte Ware gelten die Garantiebestimmungen des betreffenden Herstellers. Fehlt eine solche Angabe, so beträgt die Garantiefrist drei Monate ab Auslieferung der Ware. Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Baumodul GmbH die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.
Bei unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Bearbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunde, natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen, sowie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist jede Haftung der Baumodul GmbH ausgeschlossen.
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Grösse, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe gelten nicht als Mängel, und die Eigenschaften allenfalls vorgelegter Muster gelten nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorhergesehenen Gebrauch tauglich ist.

07

Warenrücknahme

Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des Lieferanten zulässig. Angebrauchte Paletten und Gebinde werden nicht zurückgenommen. Warenrücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 70% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben, abzgl. mindestens CHF 150.- Umtriebsentschädigung, Wareneingangskontrolle, Wiedereinlagerung usw. Entstandene Transportkosten oder sonstige Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt.
Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, Sackmaterialien sowie beschädigte, verschmutzte oder abgelaufene Ware.

08

Zahlungsbedingungen

Firmen mit anerkannt ausreichender Bonität haben eine Zahlungsfrist von 10 Tage netto.
Anderweitige Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. Uns unbekannte Kunden bedienen wir gerne gegen Voraus- oder Barzahlung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baumodul GmbH.
Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der üblichen Zahlungsfrist zu verlangen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Bei unberechtigten Skontoabzügen, erfolgt eine automatische Nachforderung. Die Baumodul GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen zu handelsüblichen Prozentsätzen zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Baumodul GmbH vom Vertrag bzw. weiteren Lieferungen zurücktreten und weitere vereinbarte Lieferungen zurückhalten.
Kunden, welche, die durch uns festgelegte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir auch unsere Lieferanten und Mitbewerber über solche Schritte orientieren.
Der unterzeichnete Lieferschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, sowie alle offenen Forderungen gegenüber dem Kunden werden sofort fällig. Bei Nettofakturen gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben.

09

Eigentumsvorbehalt

Die Baumodul GmbH und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Baumodul GmbH ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden, einseitig zu veranlassen.

10

Erfüllungsort

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Kefikon Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frauenfeld.

Kefikon, Januar 2022

01

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die Beziehung bzw. die Geschäfte zwischen der Baumodul GmbH und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage jedes zwischen der Baumodul GmbH und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages, sowohl im Bereich des Warenhandels als auch bei Zusatz- und weiteren Baudienstleistungen jeglicher Art. Änderungen bzw. Nebenabreden dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet verbindlich.
Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Die Baumodul GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

02

Preise

Die Preise sind Richtpreise und freibleibend. Preisänderungen aufgrund Wechselkursänderungen, Teuerungszuschläge, Rohstoffpreiserhöhungen, Preisaufschläge unserer Lieferanten bzw. Produzenten, Transporttariferhöhungen usw. werden ohne besondere Voranzeige mit sofortiger Wirkung in Anrechnung gebracht. Die Fakturierung erfolgt zu dem im Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen und Teuerungszuschlägen.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, ab unserem Lager bzw. dem Lager unseres Lieferanten/Herstellers. Offerierte oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt, grundsätzlich 30 Tage über das Ausstellungsdatum gültig.
Angebote, Rechnungen oder sonstige Dokumente der Baumodul GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen Drittpersonen nur mit Einwilligung der Baumodul GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch bzw. Vertrauensbruch kann die Baumodul GmbH jederzeit und vollumfänglich von zugesagten Preisen, Lieferungen usw. zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen beinhaltet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

03

Transporte / Zuschläge

Transporte, Schwerverkehrsabgaben, Kranablad, Hebebühne, Wartezeiten, VOC-Abgaben, Verpackung, Porti, Expresskosten usw. sind nicht Bestandteil des Preises und werden, sofern nichts anderes vereinbart, separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Gelieferte Pfandpaletten werden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1 weiterverrechnet. Zurückgenommene, einwandfreie und saubere Pfandpaletten (gem. Kriterien EPAL SUISSE, https://epal.ch/de/133/epal/product/1/epal-europalette/) werden dem Kunden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1, nach Erhalt dessen Gutschrift, an den Kunden weitervergütet. Kostenlose Einweggebinde und Einwegpaletten werden nicht zurückgenommen.
Für Lieferungen ab Werk werden, je nach Hersteller/Lieferant, die entsprechenden Transportanteile bzw. -zuschläge (LSVA, Treibstoffzuschläge usw.) an den Endkunden weiterverrechnet.
Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF 2‘500.- exkl. Mwst. wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Kleinmengenzuschlag von mindestens CHF 150.- verrechnet.
Bei Lieferungen in Berg- oder sonstige, schwer zugängliche Gebiete, bleiben zusätzliche Transportzuschläge, auch bei vereinbarter Francolieferung, ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Transportzuschläge aufgrund Kleinmengen oder enorme Distanzen sowie Expresslieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern eine dementsprechende Absprache. Vom Angebot abweichende, zusätzliche Fuhren bzw. Mehr- oder Minderfuhren, werden, sofern nicht anders vereinbart, nach ASTAG-Tarif verrechnet.

04

Liefertermine

Die Liefertermine bzw. –fristen erfolgen jeweils in Absprache unter Angabe aller nötigen Daten und Unterlagen des Kunden, sind jedoch jederzeit unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Fertigungsprobleme, Lieferverzug der Zulieferanten, Warenmangel, Massnahmen oder Verfügungen von Behörden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse, entbinden die Baumodul GmbH von der Erfüllung der vereinbarten Lieferfrist und Lieferzeit.
Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Auflösung vom Vertrag noch sonst zu irgendwelchen Ansprüchen oder Schadenersatz. Risiken für Arbeitsausfall, bautechnische und organisatorische Folgeschäden übernimmt der Besteller.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

05

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Lieferungen gelten generell, sofern nichts anderes abgemacht, unabgeladen. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die nötige Mithilfe, Mitarbeiter, Stapler, Kran sowie Zufahrt usw. zu organisieren. Für Mehraufwände, Wartezeiten usw. des Zulieferanten, haftet der Besteller.
Bei Lieferungen, welche nicht persönlich vom Besteller in Empfang genommen werden und somit keine Unterschrift oder Visum bzw. Empfangsbestätigung des Bestellers aufweisen, übernimmt die Baumodul GmbH bezüglich Abladeort, Warenmenge usw. keine Haftung.
Bei Falschlieferungen wird die Ware schnellstmöglich ausgetauscht, Schadenersatz wird abgelehnt.

06

Ware / Garantie

Reklamationen sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Bestellers. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als angenommen.
Für die gelieferte Ware gelten die Garantiebestimmungen des betreffenden Herstellers. Fehlt eine solche Angabe, so beträgt die Garantiefrist drei Monate ab Auslieferung der Ware. Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Baumodul GmbH die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.
Bei unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Bearbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunde, natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen, sowie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist jede Haftung der Baumodul GmbH ausgeschlossen.
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Grösse, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe gelten nicht als Mängel, und die Eigenschaften allenfalls vorgelegter Muster gelten nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorhergesehenen Gebrauch tauglich ist.

07

Warenrücknahme

Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des Lieferanten zulässig. Angebrauchte Paletten und Gebinde werden nicht zurückgenommen. Warenrücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 70% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben, abzgl. mindestens CHF 150.- Umtriebsentschädigung, Wareneingangskontrolle, Wiedereinlagerung usw. Entstandene Transportkosten oder sonstige Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt.
Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, Sackmaterialien sowie beschädigte, verschmutzte oder abgelaufene Ware.

08

Zahlungsbedingungen

Firmen mit anerkannt ausreichender Bonität haben eine Zahlungsfrist von 10 Tage netto.
Anderweitige Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. Uns unbekannte Kunden bedienen wir gerne gegen Voraus- oder Barzahlung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baumodul GmbH.
Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der üblichen Zahlungsfrist zu verlangen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Bei unberechtigten Skontoabzügen, erfolgt eine automatische Nachforderung. Die Baumodul GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen zu handelsüblichen Prozentsätzen zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Baumodul GmbH vom Vertrag bzw. weiteren Lieferungen zurücktreten und weitere vereinbarte Lieferungen zurückhalten.
Kunden, welche, die durch uns festgelegte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir auch unsere Lieferanten und Mitbewerber über solche Schritte orientieren.
Der unterzeichnete Lieferschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, sowie alle offenen Forderungen gegenüber dem Kunden werden sofort fällig. Bei Nettofakturen gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben.

09

Eigentumsvorbehalt

Die Baumodul GmbH und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Baumodul GmbH ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden, einseitig zu veranlassen.

10

Erfüllungsort

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Kefikon Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frauenfeld.

Kefikon, Januar 2022

01

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die Beziehung bzw. die Geschäfte zwischen der Baumodul GmbH und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage jedes zwischen der Baumodul GmbH und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages, sowohl im Bereich des Warenhandels als auch bei Zusatz- und weiteren Baudienstleistungen jeglicher Art. Änderungen bzw. Nebenabreden dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet verbindlich.
Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Die Baumodul GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

02

Preise

Die Preise sind Richtpreise und freibleibend. Preisänderungen aufgrund Wechselkursänderungen, Teuerungszuschläge, Rohstoffpreiserhöhungen, Preisaufschläge unserer Lieferanten bzw. Produzenten, Transporttariferhöhungen usw. werden ohne besondere Voranzeige mit sofortiger Wirkung in Anrechnung gebracht. Die Fakturierung erfolgt zu dem im Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen und Teuerungszuschlägen.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, ab unserem Lager bzw. dem Lager unseres Lieferanten/Herstellers. Offerierte oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt, grundsätzlich 30 Tage über das Ausstellungsdatum gültig.
Angebote, Rechnungen oder sonstige Dokumente der Baumodul GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen Drittpersonen nur mit Einwilligung der Baumodul GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch bzw. Vertrauensbruch kann die Baumodul GmbH jederzeit und vollumfänglich von zugesagten Preisen, Lieferungen usw. zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen beinhaltet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

03

Transporte / Zuschläge

Transporte, Schwerverkehrsabgaben, Kranablad, Hebebühne, Wartezeiten, VOC-Abgaben, Verpackung, Porti, Expresskosten usw. sind nicht Bestandteil des Preises und werden, sofern nichts anderes vereinbart, separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Gelieferte Pfandpaletten werden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1 weiterverrechnet. Zurückgenommene, einwandfreie und saubere Pfandpaletten (gem. Kriterien EPAL SUISSE, https://epal.ch/de/133/epal/product/1/epal-europalette/) werden dem Kunden zum aktuellen Tarif des jeweiligen Herstellers/Lieferanten 1:1, nach Erhalt dessen Gutschrift, an den Kunden weitervergütet. Kostenlose Einweggebinde und Einwegpaletten werden nicht zurückgenommen.
Für Lieferungen ab Werk werden, je nach Hersteller/Lieferant, die entsprechenden Transportanteile bzw. -zuschläge (LSVA, Treibstoffzuschläge usw.) an den Endkunden weiterverrechnet.
Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF 2‘500.- exkl. Mwst. wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Kleinmengenzuschlag von mindestens CHF 150.- verrechnet.
Bei Lieferungen in Berg- oder sonstige, schwer zugängliche Gebiete, bleiben zusätzliche Transportzuschläge, auch bei vereinbarter Francolieferung, ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Transportzuschläge aufgrund Kleinmengen oder enorme Distanzen sowie Expresslieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern eine dementsprechende Absprache. Vom Angebot abweichende, zusätzliche Fuhren bzw. Mehr- oder Minderfuhren, werden, sofern nicht anders vereinbart, nach ASTAG-Tarif verrechnet.

04

Liefertermine

Die Liefertermine bzw. –fristen erfolgen jeweils in Absprache unter Angabe aller nötigen Daten und Unterlagen des Kunden, sind jedoch jederzeit unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Fertigungsprobleme, Lieferverzug der Zulieferanten, Warenmangel, Massnahmen oder Verfügungen von Behörden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse, entbinden die Baumodul GmbH von der Erfüllung der vereinbarten Lieferfrist und Lieferzeit.
Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Auflösung vom Vertrag noch sonst zu irgendwelchen Ansprüchen oder Schadenersatz. Risiken für Arbeitsausfall, bautechnische und organisatorische Folgeschäden übernimmt der Besteller.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

05

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Lieferungen gelten generell, sofern nichts anderes abgemacht, unabgeladen. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die nötige Mithilfe, Mitarbeiter, Stapler, Kran sowie Zufahrt usw. zu organisieren. Für Mehraufwände, Wartezeiten usw. des Zulieferanten, haftet der Besteller.
Bei Lieferungen, welche nicht persönlich vom Besteller in Empfang genommen werden und somit keine Unterschrift oder Visum bzw. Empfangsbestätigung des Bestellers aufweisen, übernimmt die Baumodul GmbH bezüglich Abladeort, Warenmenge usw. keine Haftung.
Bei Falschlieferungen wird die Ware schnellstmöglich ausgetauscht, Schadenersatz wird abgelehnt.

06

Ware / Garantie

Reklamationen sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Bestellers. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als angenommen.
Für die gelieferte Ware gelten die Garantiebestimmungen des betreffenden Herstellers. Fehlt eine solche Angabe, so beträgt die Garantiefrist drei Monate ab Auslieferung der Ware. Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Baumodul GmbH die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter.
Bei unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Bearbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunde, natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen, sowie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist jede Haftung der Baumodul GmbH ausgeschlossen.
Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Grösse, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe gelten nicht als Mängel, und die Eigenschaften allenfalls vorgelegter Muster gelten nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorhergesehenen Gebrauch tauglich ist.

07

Warenrücknahme

Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des Lieferanten zulässig. Angebrauchte Paletten und Gebinde werden nicht zurückgenommen. Warenrücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 70% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben, abzgl. mindestens CHF 150.- Umtriebsentschädigung, Wareneingangskontrolle, Wiedereinlagerung usw. Entstandene Transportkosten oder sonstige Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt.
Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, Sackmaterialien sowie beschädigte, verschmutzte oder abgelaufene Ware.

08

Zahlungsbedingungen

Firmen mit anerkannt ausreichender Bonität haben eine Zahlungsfrist von 10 Tage netto.
Anderweitige Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. Uns unbekannte Kunden bedienen wir gerne gegen Voraus- oder Barzahlung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baumodul GmbH.
Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der üblichen Zahlungsfrist zu verlangen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Bei unberechtigten Skontoabzügen, erfolgt eine automatische Nachforderung. Die Baumodul GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen zu handelsüblichen Prozentsätzen zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Baumodul GmbH vom Vertrag bzw. weiteren Lieferungen zurücktreten und weitere vereinbarte Lieferungen zurückhalten.
Kunden, welche, die durch uns festgelegte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir auch unsere Lieferanten und Mitbewerber über solche Schritte orientieren.
Der unterzeichnete Lieferschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, sowie alle offenen Forderungen gegenüber dem Kunden werden sofort fällig. Bei Nettofakturen gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben.

09

Eigentumsvorbehalt

Die Baumodul GmbH und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Baumodul GmbH ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf Kosten des Kunden, einseitig zu veranlassen.

10

Erfüllungsort

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Kefikon Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frauenfeld.

Kefikon, Januar 2022